{"id":76,"date":"2015-10-26T11:45:25","date_gmt":"2015-10-26T10:45:25","guid":{"rendered":"http:\/\/new.rempel-edv.de\/?page_id=76"},"modified":"2015-10-26T15:56:18","modified_gmt":"2015-10-26T14:56:18","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/rempel-edv.de\/index.php\/agbs\/","title":{"rendered":"AGB&#8217;s"},"content":{"rendered":"<p><b>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/>\n<\/b>der Fa. EDV-Systeme Rempel<\/p>\n<p><b>\u00a7 1 &#8211; Geltungsbereich<\/b><br \/>\nDiese Bedingungen gelten f\u00fcr den zwischen EDV-Systeme Rempel \u2013 im weiteren Text bezeichnet als Verwender \u2013 und seinem Vertragspartner geschlossenen Vertrag.<br \/>\n<b>\u00a7 2 \u2013 Folgen der Nichtabnahme:<\/b><br \/>\nNimmt der Vertragspartner bestellte Waren nicht ab ohne dazu gesetzlich berechtigt zu sein, so ist er verpflichtet, dem Verwender den entgangenen Gewinn durch eine Pauschalzahlung in H\u00f6he von 25 % des Warenwertes zu ersetzen. Dabei bleibt es dem Vertragspartner vorbehalten, nachzuweisen, dass tats\u00e4chlich ein Schaden beim Verwender nicht eingetreten bzw. der tats\u00e4chlich eingetretene Schaden geringer ist. Dem Verwender bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass der tats\u00e4chlich eingetretene Schaden h\u00f6her als 25 % des Warenwertes ist, und diesen vom Vertragspartner zu verlangen.<br \/>\n<b>\u00a7 3 \u2013 Liefer- und Leistungszeit:<\/b><br \/>\n(1) Vom Verwender genannte Liefertermine oder Fristen sind ausschlie\u00dflich unverbindliche Angaben, wenn sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart worden sind.<br \/>\n(2) Kann der Verwender eine ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbarte Frist nicht einhalten oder ger\u00e4t er aus sonstigen Gr\u00fcnden in Verzug, so hat der Vertragspartner ihm eine angemessene Nachfrist zu gew\u00e4hren. L\u00e4uft diese Nachfrist fruchtlos ab, so kann der Vertragspartner von dem Vertrag zur\u00fccktreten.<br \/>\n(3) Verletzt der Vertragspartner schuldhaft seine Mitwirkungspflichten oder ger\u00e4t er in Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Untergangs der Ware oder ihrer zuf\u00e4lligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner \u00fcber, in dem er in Annahmeverzug ger\u00e4t.<br \/>\n(4) Der Verwender haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen soweit seine Haftung nicht nach den folgenden Bestimmungen eingeschr\u00e4nkt wird, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgesch\u00e4ft handelt oder der Vertragspartner in Folge eines vom Verwender zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserf\u00fcllung zu berufen.<br \/>\n(5) Der Verwender haftet dem Vertragspartner bei Lieferverzug nur nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Verzug durch eine vom Verwender zu vertretende vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung hervorgerufen wurde. Dar\u00fcber hinaus ist die Haftung des Verwenders auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br \/>\n(6) Tritt Lieferverzug durch die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht ein, so ist die Haftung des Verwenders auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<br \/>\n(7) Der Verwender ist zu Teillieferungen und \u2013leistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Vertragspartner nicht unzumutbar ist.<br \/>\n<b>\u00a7 4 \u2013 Zahlungsbedingungen:<\/b><br \/>\n(1) Die Preise des Verwenders verstehen sich ohne Transportkosten soweit keine abweichende Vereinbarung mit dem Vertragspartner getroffen wird.<br \/>\n(2) Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Rechnungen aufgrund dieses Vertrages innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung f\u00e4llig.<br \/>\n(3) Ger\u00e4t der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, so ist der Verwender berechtigt, von Beginn des Verzugs an gegen\u00fcber Verbrauchern Zinsen in H\u00f6he von 5 %, und gegen\u00fcber Unternehmern in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank zu verlangen. Es bleibt dem Verwender vorbehalten, einen h\u00f6heren Schaden nachzuweisen.<br \/>\n(4) Zur Aufrechnung \u2013 auch mit Gegenanspr\u00fcchen oder im Fall von M\u00e4ngelr\u00fcgen &#8211; ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die entsprechenden Anspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind, vom Verwender anerkannt wurden oder unstreitig sind.<br \/>\n(5) Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertrage beruht.<br \/>\n<b>\u00a7 5 \u2013 Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Waren und deren Montage:<\/b><br \/>\n(1) Ist die Ware mangelhaft und hat dies der Verwender zu vertreten, so ist er zun\u00e4chst zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, es sei denn er ist gesetzlich zur Verweigerung der Nacherf\u00fcllung berechtigt. Zur Nacherf\u00fcllung hat der Vertragspartner dem Verwender eine angemessene Frist zu gew\u00e4hren. Die Rechte des Vertragspartners auf R\u00fccktritt oder Herabsetzung des Kaufpreises sind w\u00e4hrend der Nacherf\u00fcllung ausgeschlossen.<br \/>\n(2) Ist der Verwender nach gem. (1) zur Nacherf\u00fcllung verpflichtet, so kann diese \u2013 nach Wahl der Vertragspartners \u2013 durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung neuer Ware bewirkt werden.<br \/>\n(3) Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so hat der Vertragspartner nach seiner Wahl die gesetzlichen Rechte des R\u00fccktritts vom Vertrage oder die Herabsetzung des Kaufpreises. Ein Fehlschlag der Nacherf\u00fcllung gilt dann als eingetreten, wenn der zweite Versuch der Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist.<br \/>\n(4) Schadensersatz wegen eines Mangels der Ware kann der Vertragspartner erst dann geltend machen, wenn die Nacherf\u00fcllung gem. Punkt (3) fehlgeschlagen ist.<br \/>\n(5) Jegliche Schadensersatzanspr\u00fcche des Vertragspartners sind an folgende Bedingungen gekn\u00fcpft:<br \/>\na) F\u00fcr Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die durch eine fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht werden, f\u00fcr Sch\u00e4den, f\u00fcr die eine Haftung des Verwenders nach dem Produkthaftungsgesetz besteht, und f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzungen oder Arglist des Verwenders, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen, haftet der Verwender uneingeschr\u00e4nkt nach den gesetzlichen Vorschriften.<br \/>\nb) Dar\u00fcber hinaus haftet der Verwender f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch einfache Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht werden, nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten oder eine Kardinalpflicht verletzt wurden. Das gleiche gilt, wenn der Vertragspartner Anspr\u00fcche auf Schadensersatz statt der Leistung hat. In diesen F\u00e4llen ist die Haftung auf Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.<br \/>\nc) Hat der Verwender Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien hinsichtlich der Ware oder Teile der Ware abgegeben, so haftet er dementsprechend. F\u00fcr Sch\u00e4den, die dadurch verursacht werden, dass die garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit nicht erreicht wird, und nicht an der Ware selbst eintreten, haftet der Verwender nur insoweit, als das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der gegebenen Garantie erfasst ist.<br \/>\nd) Jede weitergehende Haftung des Verwenders ist \u2013 unabh\u00e4ngig von der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches \u2013 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr deliktische Anspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.<br \/>\ne) Soweit nach diesen Bedingungen die Haftung des Verwenders eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<br \/>\n(6) Handelt es sich bei der Ware um Software, so erstreckt sich die Gew\u00e4hrleistung des Verwenders nur darauf, dass diese ihre Hauptfunktionen im wesentlichen erf\u00fcllt, den anerkannten Regeln der Technik entspricht sowie nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gew\u00f6hnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht nur unwesentlich mindern oder aufheben.<br \/>\n(7) Ist der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches, so verj\u00e4hren seine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche in einem Jahr.<br \/>\n<b>\u00a7 6 \u2013 Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Werkleistungen:<\/b><br \/>\nDie Haftung des Verwenders bei Werkleistungen richtet sich nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts, soweit nichts anderes vereinbart oder im Folgenden bestimmt ist.<br \/>\n(1) Die Gew\u00e4hrleistungszeit f\u00fcr M\u00e4ngel an einer von uns erbrachten Werkleistung betr\u00e4gt grunds\u00e4tzlich 24 Monate, bei Vertr\u00e4gen mit Unternehmern 12 Monate, wenn nicht abweichende Zeiten im Vertrag vereinbart sind. Sie beginnt<br \/>\na) mit dem Zeitpunkt der Abnahme des Werkes oder<br \/>\nb) mangels Abnahme mit dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Werkes.<br \/>\n(2) Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr offensichtliche M\u00e4ngel ist ausgeschlossen, wenn diese dem Verwender nicht binnen 10 Tagen ab Abnahme oder mangels Abnahme ab Inbetriebnahme des Werkes gemeldet werden. Nicht erkennbare M\u00e4ngel m\u00fcssen bei Entdeckung, sp\u00e4testens jedoch innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist schriftlich angezeigt werden.<br \/>\n(3) Die Gew\u00e4hrleistung des Verwenders f\u00fcr M\u00e4ngel ist weiterhin ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner oder Dritte an der Anlage, die Gegenstand der Werkleistung dieses Vertrages ist, Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische \u00c4nderungen unternommen haben.<br \/>\n4) Solange der Vertragspartner mit der Erf\u00fcllung seiner Zahlungsverpflichtungen, soweit sie f\u00e4llig sind und in angemessenem Wert zur unbeanstandeten Teile der Lieferung stehen, im R\u00fcckstand ist, ist er nicht berechtigt, Mangelbeseitigung zu verlangen.<br \/>\n(5) Besteht die Werkleistung des Verwenders darin, Software zu installieren, zu deinstallieren zu \u00e4ndern oder hinsichtlich bereits installierter Software eine Fehlersuche durchzuf\u00fchren, so \u00fcbernimmt der Verwender keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden gen\u00fcgen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch die Verantwortung f\u00fcr die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse tr\u00e4gt der Kunde. Werden Programme f\u00fcr kundeneigene Hardware eingesetzt, erstreckt sich die Gew\u00e4hrleistung nur auf die gelieferte Software und nicht auf deren Zusammenwirken mit der Hardware.<br \/>\n(6) Der Verwender haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Datenverlust eintreten, nur, wenn diese durch eine vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung des Verwenders eintreten.<br \/>\n<b>\u00a7 7 \u2013 Eigentumsvorbehalt:<\/b><br \/>\n(1) Der Verwender beh\u00e4lt sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.<br \/>\n(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Verwender \u00fcber alle Zugriffsversuche Dritter (etwa Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen oder sonstige Beeintr\u00e4chtigungen des Eigentums) unverz\u00fcglich zu informieren.<br \/>\n(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners \u2013 insbesondere Zahlungsverzug \u2013 ist der Verwender berechtigt nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrage zur\u00fcckzutreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware zu verlangen. In der Zur\u00fccknahme der Ware durch den Verwender oder einer Pf\u00e4ndung durch ihn liegt stets ein R\u00fccktritt vom Vertrag. Die daf\u00fcr anfallenden Transportkosten tr\u00e4gt der Vertragspartner.<br \/>\n<b>\u00a7 8 \u2013 Schlussbestimmungen:<\/b><br \/>\nAuf diesen Kaufvertrag findet ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit des Vertrages im \u00dcbrigen nicht ber\u00fchrt. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall an Stelle der unwirksamen oder undurchf\u00fchrbaren Bestimmung eine wirksame oder durchf\u00fchrbare zu vereinbaren, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie m\u00f6glich entspricht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Fa. 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